Reparaturbestätigung

Der geschädigte Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug in Eigenregie repariert, kann die Kosten für die Ausstellung einer Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen vom Schädiger ersetzt verlangen, weil er mit Hilfe einer solchen Bestätigung bei einem weiteren Schadensfall beweisen kann, dass die Reparatur fachgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt wurde (AG Fulda, Urteil 5.5.2015 v.-33 C 3/15 (C).

Unsere Leistungen

  • KFZ-Schadengutachten
  • KFZ-Wertgutachten
  • Beweissicherung
  • Leasingrückgabe
  • Reparaturrechnungsprüfung

Öffnungszeiten

Mo - Fr von 7:30 bis 18:00 Uhr
Sa     von 9:00 bis 12:30 Uhr

 

Kontakt

KFZ-Sachverständigenbüro Ehreke
Oppenheimer Weg 3
40225 Düssseldorf
 
Telefon 02 11 - 78 84 044
Mobil 01 51 - 42 56 81 69